Glauben Sie wirklich, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung Ihr Bestes im Sinn hat? Die harte Realität nach einem Crash sieht anders aus. Versicherungen sind keine Wohltäter, sondern knallhart kalkulierende Konzerne. Sobald Ihr Fahrzeug beschädigt ist, beginnt das Spiel um die Zahlen. Ein unabhängiger Unfallgutachter bei Totalschaden ist in dieser Situation nicht nur ein technischer Experte, sondern Ihr wichtigster Verbündeter gegen ungerechtfertigte Kürzungen. Ohne eigene Fachkraft an Ihrer Seite riskieren Sie, dass Ihr Schaden klein gerechnet wird, während Ersatzteilpreise allein in den letzten Jahren um bis zu 50 Prozent explodiert sind.

Wir wissen, wie frustrierend das unverständliche Versicherungsdeutsch und der enorme Zeitdruck bei der Suche nach einem Ersatzwagen sind. Sie wollen zu Recht keine finanziellen Verluste hinnehmen und verlangen eine schnelle, rechtssichere Abwicklung. In diesem Artikel decken wir die Taktiken der Versicherer auf und zeigen Ihnen, wie Sie die aktuelle Rechtsprechung zur 130-Prozent-Regel für sich nutzen. Erfahren Sie, warum Sie den Restwert-Angeboten der Gegenseite niemals blind vertrauen dürfen und wie Sie ohne Stress die maximale Auszahlung herausholen. Jede Sekunde zählt, bevor die Versicherung Fakten schafft, die Sie bares Geld kosten.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Erfahren Sie, wie die exakte Formel aus Wiederbeschaffungswert und Restwert über die Höhe Ihrer tatsächlichen Auszahlung entscheidet.
  • Warum ein unabhängiger Unfallgutachter bei Totalschaden Ihr wichtigster Schutzwall gegen die aggressiven Kürzungstaktiken der Versicherungen ist.
  • Nutzen Sie die aktuelle 130-Prozent-Regelung konsequent, um eine Reparatur auch dann durchzusetzen, wenn die Kosten den Fahrzeugwert leicht übersteigen.
  • Setzen Sie Ihr gesetzliches Recht auf freie Gutachterwahl durch, damit die gegnerische Versicherung die vollen Kosten für Ihre Beweissicherung übernimmt.
  • Durchschauen Sie die Strategie der Versicherer, die durch künstlich hohe Restwert-Angebote versuchen, Ihre finale Entschädigungssumme massiv zu drücken.

Wirtschaftlicher vs. Technischer Totalschaden: Was bedeutet das für Sie?

Der Moment nach dem Knall ist pure Überforderung. Ihr Fahrzeug steht zertrümmert am Straßenrand. Schon kurz darauf meldet sich oft die gegnerische Versicherung. Sie bietet Ihnen eine schnelle Regulierung an. Vorsicht ist geboten. Lassen Sie sich nicht von voreiligen Diagnosen überrollen. Die Versicherung hat ein klares Ziel: Kosten drücken. Es gibt einen gewaltigen Unterschied in der Bewertung Ihres Schadens. Die Einordnung als Wirtschaftlicher vs. Technischer Totalschaden entscheidet darüber, wie viel Geld am Ende auf Ihrem Konto landet.

Ein technischer Totalschaden ist das Ende der Straße. Das Fahrzeug ist physikalisch so stark zerstört, dass eine Instandsetzung unmöglich ist. Die Sicherheit kann nicht mehr garantiert werden. Viel häufiger ist jedoch der wirtschaftliche Totalschaden. Hier wäre eine Reparatur zwar technisch machbar, sie ist aus rein finanzieller Sicht jedoch unvernünftig. Die Kosten übersteigen den Wert, den Ihr Auto unmittelbar vor dem Unfall hatte. Ein erfahrener unfallgutachter bei totalschaden durchschaut die Tricks der Gegenseite sofort. Versicherer setzen oft absichtlich zu niedrige Wiederbeschaffungswerte an, um den Totalschaden künstlich herbeizuführen und die Auszahlung zu minimieren.

Die 130-Prozent-Regel: Ihre Chance auf eine Reparatur

Hängen Sie an Ihrem Auto? Die 130-Prozent-Regel ist Ihr wichtigstes Werkzeug. Sie erlaubt Ihnen die Reparatur, auch wenn die Kosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Das Gesetz erkennt Ihr Integritätsinteresse an. Doch die Hürden sind hoch. Die Rechtsprechung von 2025 und 2026, etwa durch das OLG Hamm im Juni 2025, ist hier unerbittlich. Die 130-Prozent-Grenze ist eine absolute Fallbeilgrenze. Überschreiten die Kosten diesen Wert auch nur minimal, fällt der Anspruch weg. Sie müssen das Fahrzeug zudem mindestens sechs Monate nach der Reparatur weiter nutzen. Ohne ein wasserdichtes Gutachten, das die Reparaturwürdigkeit exakt belegt, wird die Versicherung jeden Versuch einer Instandsetzung sofort abschmettern.

Der ‚unechte‘ Totalschaden: Ein Sonderfall für Profis

Besonders bitter ist es bei Neuwagen. Ihr Auto ist erst wenige Wochen alt und hat kaum Kilometer auf dem Tacho? Dann greift oft der unechte Totalschaden. Eine Reparatur wäre technisch zwar möglich, ist Ihnen als Geschädigtem aber nicht zuzumuten. Ein schwerer Unfallschaden mindert den Marktwert eines fast neuen Fahrzeugs massiv. Kfzgutachten-Ari kämpft in Berlin und Brandenburg für Ihre Rechte. Wir setzen diesen Sonderstatus für Sie durch. Unser Ziel ist klar: Sie sollen so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Das bedeutet oft die Entschädigung auf Neuwagenbasis statt einer bloßen Reparatur. Ein unabhängiger unfallgutachter bei totalschaden ist hier Ihr einziger Schutzwall gegen die Sparmaßnahmen der Konzerne.

Die Totalschaden-Rechnung: So wird Ihre Entschädigung kalkuliert

Hinter der scheinbar simplen Mathematik eines Totalschadens verbirgt sich das größte Schlachtfeld der Schadensregulierung. Die Versicherung nutzt jede Unklarheit, um die Summe zu drücken. Die Formel lautet: Wiederbeschaffungswert (WBW) minus Restwert gleich Auszahlungssumme. Klingt logisch? Ist es auch. Doch genau hier setzen die Rechentricks der Konzerne an. Ein versierter unfallgutachter bei totalschaden weiß, dass die Versicherung an beiden Stellschrauben gleichzeitig dreht. Sie setzt den Wert Ihres Wagens vor dem Unfall zu niedrig an und den Wert des Wracks künstlich hoch. Das Ergebnis ist eine Auszahlung, die kaum für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug reicht.

Vergessen Sie Portale wie Mobile.de oder Autoscout24 für Ihre Beweisführung. Diese Plattformen bilden nur Wunschpreise von Verkäufern ab. Sie berücksichtigen weder den regionalen Markt noch den spezifischen Pflegezustand oder teure Sonderausstattungen. Die Versicherung wird Ihnen diese Schätzungen als Fakten präsentieren. Akzeptieren Sie das niemals ungeprüft. Nur ein Gutachten, das die Realität abbildet, sichert Ihnen den vollen finanziellen Ausgleich.

Wiederbeschaffungswert: Der regionale Markt Berlin zählt

Ein Fahrzeug in Berlin-Spandau oder Reinickendorf hat einen anderen Marktwert als ein identisches Modell in einer ländlichen Region Bayerns. Kurze Wege, hohe Nachfrage und lokale Händlerstrukturen beeinflussen den Preis massiv. Ein lokaler Experte kennt diese Berliner Nuancen genau. Wir kalkulieren nicht mit abstrakten Durchschnittswerten. Wir berücksichtigen jede Investition, die Sie in Ihr Auto gesteckt haben. Neue Reifen, die letzte große Inspektion oder die hochwertige Soundanlage fließen direkt in den WBW ein. Wenn Sie sichergehen wollen, dass kein Detail übersehen wird, sollten Sie einen unabhängigen Experten aus Spandau hinzuziehen.

Restwert-Ermittlung: Lassen Sie sich nicht abspeisen

Beim Restwert wird es oft schmutzig. Versicherungen nutzen spezialisierte Online-Restwertbörsen, auf denen Aufkäufer aus ganz Europa Gebote abgeben. Diese Angebote liegen oft weit über dem, was Ihnen ein regionaler Händler tatsächlich zahlen würde. Warum macht die Versicherung das? Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger muss die Versicherung Ihnen bar auszahlen. Das BGH-Urteil zur Weiternutzungspflicht zeigt deutlich, dass Sie als Geschädigter Rechte haben, die über die bloße Zahlenakrobatik hinausgehen. Ein unabhängiger unfallgutachter bei totalschaden ermittelt den Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt. Das ist Ihr Schutz vor fiktiven Mondpreisen, die nur dazu dienen, Ihre Entschädigung zu beschneiden. Wir lassen nicht zu, dass Sie auf einem Teil Ihres Schadens sitzen bleiben, nur weil ein dubioser Online-Händler ein theoretisches Höchstgebot abgegeben hat.

Handeln Sie sofort. Jede Verzögerung gibt der Versicherung Zeit, eigene Gutachter zu schicken und den Prozess in ihre Richtung zu lenken. Wir sichern die Beweise, bevor die Gegenseite sie kleinrechnen kann.

Vorsicht vor Versicherungs-Tricks: Wie Ihre Entschädigung gedrückt wird

Versicherungen sind keine Wohltätigkeitsvereine. Es sind knallhart kalkulierende Konzerne. Ihr Ziel ist die Gewinnmaximierung, nicht Ihre gerechte Entschädigung. Sobald Sie einen Totalschaden melden, setzt die Maschinerie des sogenannten Schadensmanagements ein. Man bietet Ihnen freundlich Hilfe an, schickt sofort einen eigenen Sachverständigen und verspricht eine schnelle Regulierung. Fallen Sie nicht darauf rein. Dieser Gutachter steht auf der Gehaltsliste der Versicherung. Er wird den Schaden niemals so bewerten, dass der Konzern maximal belastet wird. Unabhängigkeit ist in dieser Phase Ihr einziges echtes Kapital.

Ein besonders dreister Trick betrifft die Restwertbörsen. Die Versicherung stellt Ihr Unfallfahrzeug in geschlossene Online-Portale ein. Dort geben spezialisierte Aufkäufer Gebote ab. Oft stammen diese Gebote von Händlern, die weit außerhalb Berlins sitzen. Die Versicherung pickt sich das höchste Angebot heraus, um den Restwert künstlich aufzublähen. Warum? Je höher der Restwert, desto geringer ist die Differenz zum Wiederbeschaffungswert, die Ihnen ausgezahlt werden muss. Ein unabhängiger unfallgutachter bei totalschaden ermittelt dagegen den realen Wert auf dem regionalen Markt in Berlin und Brandenburg. Wir lassen nicht zu, dass man Ihre Auszahlung durch fiktive Mondpreise aus dubiosen Quellen kürzt.

Auch bei den Nebenkosten wird gnadenlos gestrichen. Mietwagenkosten werden oft mit Verweis auf zu hohe Tarife gekürzt. Die Nutzungsausfallentschädigung wird zeitlich limitiert, obwohl Sie unter dem Druck der Ersatzbeschaffung stehen. Wir kennen diese Taktiken und halten mit harten Fakten dagegen. Wir dokumentieren den exakten Zeitraum, den Sie für den Kauf eines neuen Wagens benötigen, damit Ihnen kein Euro verloren geht.

Das Schadensmanagement der Gegenseite: Eine Falle?

Das „Rundum-Sorglos-Paket“ der Versicherung ist ein vergiftetes Geschenk. Wenn die Gegenseite den Prozess steuert, bestimmt sie auch den Preis. Man will Sie davon abhalten, eigene Experten einzuschalten. Wer die Kontrolle abgibt, verliert im Durchschnitt mehrere tausend Euro an Entschädigungssumme. Schnelligkeit darf niemals auf Kosten der Gründlichkeit gehen. Sichern Sie sich ab: Unfallgutachten Berlin ist Ihre Versicherung gegen die Sparwut der Konzerne. Wir übernehmen die Kommunikation und sorgen dafür, dass Sie nicht über den Tisch gezogen werden.

Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur

Sie möchten Ihr Auto nicht reparieren lassen, sondern lieber die Summe ausgezahlt bekommen? Das nennt man fiktive Abrechnung. Hier lauert die Umsatzsteuer-Falle. Die Versicherung wird die Mehrwertsteuer sofort abziehen. Das ist rechtens, solange keine Reparaturrechnung vorliegt. Doch viele Versicherer kürzen zusätzlich bei den Stundenverrechnungssätzen oder den UPE-Aufschlägen für Ersatzteile. Ein versierter unfallgutachter bei totalschaden kalkuliert so präzise, dass Ihre Netto-Auszahlung trotzdem ein Maximum erreicht. Wir optimieren die Kalkulation nach aktuellen Marktwerten, damit Sie am Ende genug Geld für eine gleichwertige Neuanschaffung in der Hand halten.

Unfallgutachter bei Totalschaden: Kämpfen Sie um jeden Euro Ihrer Entschädigung

Ihr Recht als Geschädigter: Warum Sie jetzt einen Unfallgutachter brauchen

Ihr Recht ist gesetzlich verankert. Die Versicherung wird versuchen, Ihnen dieses Recht auszureden. Fallen Sie nicht darauf rein. Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigter Anspruch auf die vollständige Wiederherstellung des Zustands, der vor dem Unfall herrschte. Das bedeutet auch: Sie haben die absolute Freiheit bei der Gutachterwahl. Ein unfallgutachter bei totalschaden stellt sicher, dass Sie nicht zum Bittsteller der Versicherung werden. Wir stellen Waffengleichheit her. Während die Versicherung Profis schickt, um Kosten zu sparen, bringen wir die Profis auf Ihre Seite, um Gerechtigkeit zu sichern.

Die Kostenfrage ist schnell geklärt. Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, zahlen Sie für unsere Expertise keinen einzigen Cent. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten für den Sachverständigen zu übernehmen. Es gibt für Sie kein finanzielles Risiko. Ein unabhängiger unfallgutachter bei totalschaden ist zudem essenziell für die Beweissicherung. Wir unterscheiden präzise zwischen unfallbedingten Schäden und eventuellen Vorschäden. Das ist Ihr Schutzwall gegen die Behauptung der Versicherung, bestimmte Defekte seien gar nicht durch den aktuellen Crash entstanden. Wir dokumentieren die Realität, bevor Spuren verwischt werden.

Schritt für Schritt zur Entschädigung

Verlieren Sie keine Zeit. Handeln Sie strukturiert, um Ihre Ansprüche zu sichern. Folgen Sie diesem Plan:

Zusätzliche Ansprüche bei Totalschaden

Es geht um mehr als nur den reinen Fahrzeugwert. Viele Geschädigte verschenken Geld, weil sie ihre Nebenansprüche nicht kennen. Wir fordern für Sie die Nutzungsausfallentschädigung ein. Diese steht Ihnen für die gesamte Dauer der Wiederbeschaffung zu, also den Zeitraum, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Auto zu finden. Zusätzlich stehen Ihnen die Kosten für die Abmeldung Ihres Wracks und die Anmeldung des neuen Fahrzeugs zu. Selbst eine Unkostenpauschale für Telefonate und Porto gehört zu Ihrem rechtmäßigen Anspruch. Wir sorgen dafür, dass jeder Posten in der Endabrechnung erscheint. Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Erstberatung und lassen Sie uns den Kampf gegen die Versicherung übernehmen.

Kfzgutachten-Ari: Ihr Schutzwall in Berlin & Brandenburg

Wir sind nicht hier, um Freunde bei den Versicherungen zu finden. Wir sind hier, um Ihr Geld zu retten. Kfzgutachten-Ari versteht sich als Ihr bedingungsloser Verbündeter im harten Kampf gegen die Schadensabteilungen der Konzerne. Unabhängigkeit ist für uns kein Modewort, sondern unser wichtigstes Markenzeichen. Während andere Gutachter vielleicht noch zögern, gehen wir für Sie in die Offensive. Ein erfahrener unfallgutachter bei totalschaden kennt jede schmutzige Masche, mit der Versicherer versuchen, berechtigte Ansprüche im Keime zu ersticken. Wir lassen das nicht zu. Wir arbeiten ausschließlich für Sie, niemals für die Gegenseite.

Zeit ist Geld, besonders nach einem Totalschaden. Sie brauchen sofort Klarheit, um die Ersatzbeschaffung zu planen. Deshalb handeln wir ohne Verzögerung. Unser Team ist darauf getrimmt, Gutachten oft innerhalb von nur 24 Stunden fertigzustellen. Wir liefern Ihnen die harten Fakten, die Sie für eine maximale Entschädigung benötigen. Verlassen Sie sich nicht auf vage Versprechungen. Vertrauen Sie auf messbare Ergebnisse und eine Tatkraft, die in Berlin und Brandenburg ihresgleichen sucht.

Vor-Ort-Service in ganz Berlin

Ihr Auto ist nicht mehr fahrbereit? Kein Problem. Wir kommen zu Ihnen. Egal ob Sie in Spandau, Reinickendorf oder Mitte sind – wir sind vor Ort, wenn es brennt. Wir verzichten konsequent auf Anfahrtskosten. Unsere lokale Verwurzelung ist Ihr Vorteil. Wir begutachten den Totalschaden direkt am Unfallort, bei Ihnen in der Auffahrt oder in Ihrer Vertrauenswerkstatt. Nutzen Sie unseren Kfz Gutachter Berlin Spandau Service, um keine Zeit zu verlieren. Wir dokumentieren den Zustand Ihres Fahrzeugs präzise und lückenlos, damit die Versicherung keine Chance hat, den Wert Ihres Wagens klein zu reden.

Direktabrechnung: Stressfrei zum Ziel

Ein Unfall ist belastend genug. Sie sollten sich nicht auch noch um die Finanzierung des Gutachters sorgen müssen. Bei unverschuldeten Unfällen bieten wir Ihnen die bequeme Direktabrechnung an. Das bedeutet für Sie: Absolut keine Vorkasse. Wir holen uns unser Honorar direkt von der gegnerischen Versicherung. Sie behalten Ihr Geld für die Anzahlung Ihres neuen Wagens. Wir nehmen Ihnen die Entscheidungslast ab und führen Sie sicher durch den bürokratischen Dschungel. Ein unfallgutachter bei totalschaden von Kfzgutachten-Ari koordiniert auf Wunsch auch die Kommunikation mit spezialisierten Anwälten und Werkstätten. Unser Versprechen steht felsenfest: Wir kämpfen mit aller Entschlossenheit, bis die letzte Rate Ihrer Entschädigung auf Ihrem Konto gelandet ist. Wir sind Ihr Mentor und Ihr Schutzwall – von der ersten Minute an bis zum erfolgreichen Abschluss.

Handeln Sie jetzt: Überlassen Sie der Versicherung nicht Ihr Geld

Ein Totalschaden ist kein Grund, klein beizugeben. Versicherungen kalkulieren kühl zu ihrem eigenen Vorteil, doch Sie haben das Gesetz auf Ihrer Seite. Ein unabhängiger unfallgutachter bei totalschaden ist Ihr wichtigster Schutzwall gegen künstlich klein gerechnete Entschädigungssummen. Wir haben die Tricks der Branche entlarvt und gezeigt, wie Sie durch regionale Marktexpertise und die richtige Anwendung der 130-Prozent-Regel das Maximum herausholen. Jede Minute, die Sie zögern, nutzt die Gegenseite für ihre eigenen Interessen.

Setzen Sie auf 100% Unabhängigkeit und kompromisslose Parteilichkeit für Ihre Rechte. Bei Kfzgutachten-Ari erhalten Sie Ihr Express-Gutachten oft innerhalb von 24 Stunden. Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, bleibt unser gesamter Service für Sie absolut kostenlos. Wir übernehmen die harte Kommunikation mit den Konzernen, damit Sie sich ohne finanziellen Stress auf die Suche nach Ihrem neuen Fahrzeug konzentrieren können. Holen Sie sich heute zurück, was Ihnen rechtlich zusteht.

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Häufig gestellte Fragen zum Totalschaden

Wer zahlt den Unfallgutachter bei einem Totalschaden?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die vollen Kosten für Ihre Beweissicherung. Voraussetzung ist, dass Sie keine Mitschuld am Unfall tragen. Ein unabhängiger unfallgutachter bei totalschaden stellt sicher, dass alle Schadenspositionen neutral und lückenlos erfasst werden. Sie müssen bei uns nicht in Vorkasse gehen. Wir rechnen direkt mit dem Versicherer ab, damit Sie finanziell sofort entlastet werden.

Darf ich mein Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden behalten und weiterfahren?

Ja, Sie bleiben rechtmäßiger Eigentümer Ihres Fahrzeugs. Die Versicherung zahlt Ihnen in diesem Fall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert aus. Das Wrack verbleibt bei Ihnen. Beachten Sie jedoch, dass das Fahrzeug für die Weiterfahrt verkehrssicher sein muss. Wir dokumentieren den Zustand präzise, damit Sie auch nach der Auszahlung rechtlich auf der sicheren Seite stehen.

Wie lange dauert es, bis die Versicherung bei einem Totalschaden zahlt?

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen. Versicherungen verzögern den Prozess oft durch die Prüfung eigener Restwertangebote oder unnötige Rückfragen. Wir beschleunigen die Abwicklung massiv. Unser Team erstellt das Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden und reicht es sofort digital ein. Schnelles Handeln ist Ihre beste Verteidigung gegen die Verzögerungstaktiken der Konzerne.

Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert?

Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bei einem seriösen Händler zahlen müssten. Er enthält die Händlermarge und die Mehrwertsteuer. Der Zeitwert ist ein rein technischer Wert und fällt meist deutlich niedriger aus. Wir kalkulieren immer auf Basis des Wiederbeschaffungswertes. Nur so ist sichergestellt, dass Sie sich nach dem Unfall finanziell nicht verschlechtern.

Kann ich die Versicherung zwingen, mein Auto trotz Totalschaden zu reparieren?

Das ist im Rahmen der 130-Prozent-Regel möglich. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 Prozent, dürfen Sie auf die Instandsetzung bestehen. Sie müssen das Fahrzeug dann fachgerecht reparieren und mindestens sechs Monate weiter nutzen. Ein wasserdichtes Gutachten ist die einzige Basis, um diesen Anspruch gegen den massiven Widerstand der Versicherung durchzusetzen.

Was passiert mit meinem Schrottauto nach der Auszahlung?

Sie haben die freie Wahl. Entweder verkaufen Sie das Wrack zum ermittelten Restwert oder Sie behalten es für einen Eigenverkauf. Vorsicht ist geboten: Versicherungen präsentieren oft eigene Käufer mit extrem hohen Geboten aus Online-Börsen. Ein unabhängiger unfallgutachter bei totalschaden prüft diese Angebote kritisch. Wir schützen Sie vor finanziellen Einbußen durch fiktive Mondpreise, die nur Ihre Auszahlung drücken sollen.

Warum sollte ich nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?

Der Versicherungsgutachter arbeitet für den Konzern, nicht für Sie. Sein Ziel ist eine kostengünstige Regulierung für seinen Arbeitgeber. Er wird kaum nach versteckten Mängeln suchen oder den regionalen Berliner Marktpreis voll ausschöpfen. Nur ein freier Sachverständiger garantiert die notwendige Waffengleichheit. Wir sind Ihr Schutzwall und kämpfen für jeden Euro, der Ihnen rechtlich zusteht.

Gilt die 130-Prozent-Regel auch bei Kaskoschäden?

Nein, bei Kaskoschäden gelten ausschließlich die Bedingungen Ihres privaten Versicherungsvertrages. Diese Verträge sehen fast immer eine Grenze von 100 Prozent vor. Die 130-Prozent-Regelung ist ein Privileg aus dem Haftpflichtrecht. Sie greift nur, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat. Wir prüfen Ihre Kasko-Police genau, damit Sie auch in diesem Fall keine bösen Überraschungen bei der Abrechnung erleben.

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